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Voraussetzung für die Kanalsanierung
Eine fachgerechte Kanalsanierung beginnt mit der Untersuchung und Bewertung der vorhandenen Abwasserleitungen. Erst wenn die wesentlichen Informationen zu Schadensbild, Leitungsverlauf und baulichen Voraussetzungen vorliegen, lässt sich beurteilen, welches Sanierungsverfahren technisch geeignet und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Dabei müssen nicht bereits vor dem ersten Beratungsgespräch sämtliche technischen Einzelheiten bekannt sein. Fehlende Informationen können im Rahmen geeigneter Untersuchungen ermittelt werden.
Die HM Rohr- & Kanalsanierung GmbH unterstützt private Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, Unternehmen und kommunale Auftraggeber bei der Untersuchung beschädigter Abwasserleitungen, der Bewertung geeigneter Sanierungsmöglichkeiten und der Vorbereitung entsprechender Maßnahmen.
Mit eigener Inspektions- und Sanierungstechnik führt HM unterschiedliche grabenlose Sanierungsverfahren in Nürnberg und Umgebung aus.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kanalsanierung erfüllt sein?
Ob eine Abwasserleitung grabenlos saniert werden kann, hängt vom Zustand der Leitung und den technischen Möglichkeiten des vorgesehenen Sanierungsverfahrens ab.
Wichtige Faktoren sind insbesondere:
- Art, Ausmaß und Verteilung der vorhandenen Rohrschäden,
- Zustand und Material der bestehenden Leitung,
- Rohrdurchmesser, Leitungsverlauf und vorhandene Bögen,
- Lage und Zustand der Seitenanschlüsse,
- vorhandene Zugangs- und Revisionsmöglichkeiten,
- technische Anforderungen und Einsatzgrenzen des jeweiligen Sanierungssystems.
Auch der Gesamtzustand der betroffenen Leitung spielt eine wichtige Rolle.
Eine punktuelle Reparatur kann ausreichen, wenn nur einzelne Schadstellen vorhanden sind. Bei umfangreicheren Schäden kann dagegen die Renovierung eines längeren Leitungsabschnitts erforderlich sein.
Stark verformte, eingestürzte oder anderweitig erheblich beschädigte Rohrabschnitte können die Möglichkeiten einer grabenlosen Sanierung einschränken.
Entscheidend ist deshalb eine ausreichend zuverlässige Informationsgrundlage für die konkrete Verfahrenswahl. Welche zusätzlichen Untersuchungen notwendig sind, ergibt sich aus der jeweiligen Schadenssituation.
Kanalinspektion als Grundlage für das Sanierungskonzept
Vor der Planung einer Kanalsanierung muss der Zustand der betroffenen Rohrleitungen ausreichend bekannt sein.
Bei einer TV-Inspektion wird das Innere der Abwasserleitung mit einer geeigneten Kamera untersucht. Dadurch können beispielsweise Risse, Rohrbrüche, beschädigte Verbindungen, Wurzeleinwuchs und Ablagerungen sichtbar gemacht werden.
Die Untersuchungsergebnisse helfen dabei, den Schadensumfang zu beurteilen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen einzugrenzen.
Liegen bereits ausreichend aktuelle und geeignete TV-Aufzeichnungen, Prüfberichte oder Schadensdokumentationen vor, können diese für die Vorbereitung berücksichtigt werden.
Eine erneute Kamerabefahrung kann erforderlich sein, wenn wesentliche Informationen fehlen, die vorhandenen Unterlagen nicht ausreichen oder der Zustand der Leitung erneut beurteilt werden muss.
Dabei ist zwischen der optischen Zustandsuntersuchung und einem messtechnischen Dichtheitsnachweis zu unterscheiden.
Eine Kamerainspektion dokumentiert den optisch erkennbaren Zustand der Leitung. Soll die Dichtheit nach einem dafür vorgesehenen Prüfverfahren nachgewiesen werden, kann zusätzlich eine Dichtheitsprüfung erforderlich sein.
Entwässerungspläne, Leitungsverlauf und Zugänglichkeit
Vorhandene Entwässerungs- und Bestandspläne erleichtern die Vorbereitung einer Kanalsanierung.
Sie können Informationen über den Verlauf der Leitungen, Rohrdurchmesser, Kontrollschächte, Abzweige und vorhandene Anschlüsse liefern.
Fehlen solche Unterlagen oder stimmen sie nicht mehr mit dem tatsächlichen Zustand überein, müssen die für die Sanierung notwendigen Informationen auf geeignete Weise ermittelt werden.
Dabei ist insbesondere zu klären:
- Welche Leitungsabschnitte sind betroffen?
- Wo befinden sich geeignete Zugangs- und Revisionsmöglichkeiten?
- Welche Seitenanschlüsse müssen bei der Sanierung berücksichtigt werden?
- Können die notwendigen Geräte und Sanierungsmaterialien eingebracht werden?
- Sind vorbereitende Reinigungs-, Fräs- oder Installationsarbeiten erforderlich?
Ein vorhandener Entwässerungsplan ist hilfreich. Sein Fehlen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Kanalsanierung unmöglich ist.
Entscheidend ist, dass die benötigten Informationen über Leitungsverlauf, Anschlüsse, Dimensionen und Zugänglichkeit ausreichend zuverlässig vorliegen.
Abwasserführung während der Sanierungsarbeiten
Je nach Sanierungsverfahren kann es erforderlich sein, einen Leitungsabschnitt während der Arbeiten vorübergehend außer Betrieb zu nehmen.
Bei genutzten Gebäuden muss deshalb berücksichtigt werden, wie das anfallende Abwasser während der Sanierung abgeführt werden kann.
Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten können zeitweise Nutzungseinschränkungen, eine vorübergehende Abwasserumleitung oder andere geeignete Maßnahmen notwendig sein.
Besonders bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und stark genutzten Entwässerungsanlagen müssen mögliche Betriebsunterbrechungen frühzeitig berücksichtigt und mit den Beteiligten abgestimmt werden.
Das passende Sanierungskonzept entwickeln
Für die Reparatur und Renovierung beschädigter Abwasserleitungen stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung.
HM bietet unter anderem Kurzliner-, Longliner- und Schlauchlinersanierungen, Brush Coating sowie robotergestützte Sanierungsverfahren an.
Welches Verfahren infrage kommt, hängt vom Schadensbild, dem Gesamtzustand der Leitung und den technischen Anforderungen des jeweiligen Systems ab.
Punktuelle Reparatur oder Renovierung längerer Leitungsabschnitte?
Bei einzelnen, örtlich begrenzten Schäden kann eine Kurzlinersanierung geeignet sein.
Dabei wird der beschädigte Rohrabschnitt gezielt von innen repariert, ohne die übrigen Leitungsabschnitte ebenfalls auszukleiden.
Sind dagegen mehrere Schadstellen über einen größeren Bereich verteilt oder ist eine umfassendere Renovierung erforderlich, kann eine Schlauchlinersanierung infrage kommen.
Andere Schadenssituationen können eine robotergestützte Bearbeitung, eine geeignete Innenbeschichtung oder den Austausch einzelner Leitungsabschnitte erforderlich machen.
Auch die Kombination unterschiedlicher Sanierungsverfahren kann sinnvoll sein.
Die Entscheidung darf deshalb nicht allein von der Länge einer Schadstelle abhängen. Maßgeblich sind der gesamte Leitungszustand und die technischen Einsatzmöglichkeiten.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Inlinersanierung?
Für eine Kanalsanierung mit Inliner muss die vorhandene Rohrleitung für das vorgesehene System geeignet sein.
Neben dem ausreichend bekannten Rohrzustand sind insbesondere geeignete Zugangsmöglichkeiten, die Leitungsgeometrie und die technischen Anwendungsgrenzen zu berücksichtigen.
Vor dem Einbau muss die Leitung entsprechend den Systemvorgaben vorbereitet werden. Dazu können Reinigungsarbeiten, die Entfernung von Ablagerungen sowie erforderliche Fräsarbeiten gehören.
Auch Rohrbögen, Seitenanschlüsse und die Bedingungen für den Einbau und die Aushärtung des Liners müssen berücksichtigt werden.
Nicht jede beschädigte Rohrleitung erfüllt diese Voraussetzungen. Deshalb ist vor der Entscheidung für ein bestimmtes Inlinersystem eine fachliche Eignungsprüfung notwendig.
Ortstermine und persönliche Beratung
Bei größeren oder verzweigten Entwässerungsanlagen kann ein Ortstermin sinnvoll sein, um die vorhandenen Zugänge, baulichen Gegebenheiten und möglichen Einschränkungen zu beurteilen.
Das gilt beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten oder umfangreicheren privaten Entwässerungsnetzen.
Vorhandene Kanalpläne, TV-Aufzeichnungen und Prüfberichte können die Beurteilung erleichtern und helfen, geeignete Sanierungsvarianten zu besprechen.
Nicht immer ist die vollständige Erneuerung einer Abwasserleitung notwendig. Umgekehrt sollte eine ausschließlich punktuelle Reparatur nicht gewählt werden, wenn der Gesamtzustand eine umfangreichere Sanierung erfordert.
HM berücksichtigt bei der technischen Beratung den festgestellten Leitungszustand, die möglichen Sanierungsverfahren und den voraussichtlich erforderlichen Leistungsumfang.
Fachliche Qualifikation und eigene Sanierungstechnik
Die Beurteilung von Rohrschäden und die Auswahl geeigneter Sanierungsverfahren erfordern entsprechende Fachkenntnisse.
Geschäftsführer Murat Sekerlisoy hat im November 2024 die DWA-Weiterbildung „Zertifizierte Kanal-Sanierungs-Beratende“ mit erfolgreicher Prüfung abgeschlossen.
Für ihn liegt außerdem ein Nachweis über den erfolgreich absolvierten DACH-Kanalinspektions-Grundkurs vom September 2024 vor.
HM verfügt über eigene TV-Inspektionstechnik, Fräs- und Sanierungsroboter sowie weitere Spezialgeräte für die grabenlose Kanalsanierung.
Damit können die Untersuchung beschädigter Leitungen, die technische Bewertung und die Ausführung geeigneter Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden.
Was sollte ein nachvollziehbares Sanierungsangebot enthalten?
Ein Sanierungsangebot sollte erkennen lassen, welche Schäden behandelt werden sollen, welches Verfahren vorgesehen ist und welche Arbeiten zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
Für die Beurteilung eines Angebots sind beispielsweise folgende Angaben hilfreich:
- betroffene Leitungsabschnitte und festgestellte Schäden,
- vorgesehenes Sanierungsverfahren,
- Umfang der geplanten Reparatur oder Renovierung,
- erforderliche Reinigungs- und Vorbereitungsarbeiten,
- notwendige Bearbeitung von Anschlüssen und Abzweigen,
- vorgesehene Prüfungen und Dokumentationsleistungen,
- nachvollziehbare Beschreibung der angebotenen Arbeiten.
Welche dieser Angaben im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Auftrag und dem vorgesehenen Sanierungsverfahren ab.
Bei komplexeren Schadenssituationen können mehrere technisch geeignete Varianten mit unterschiedlichem Aufwand infrage kommen.
Eine möglichst klare Leistungsbeschreibung erleichtert die Bewertung und den Vergleich von Angeboten. Außerdem hilft sie dabei, offene Fragen und mögliche zusätzliche Arbeiten vor der Beauftragung zu erkennen.
Dokumentation und Qualitätssicherung
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist für die Vorbereitung, Durchführung und spätere Beurteilung einer Kanalsanierung wichtig.
Dazu können vorhandene Bestandspläne, TV-Aufzeichnungen, Schadensdokumentationen sowie die Unterlagen über die ausgeführten Sanierungsmaßnahmen gehören.
HM setzt zur Qualitätssicherung unter anderem folgende Maßnahmen ein:
- TV-Kontrollen vor und nach der Sanierung,
- laufende Qualitätskontrollen während der Arbeiten,
- Dokumentation der ausgeführten Sanierungsmaßnahmen,
- Sanierungsprotokolle und weitere Prüfunterlagen entsprechend dem jeweiligen Auftrag.
Die erforderlichen Kontrollen und Nachweise richten sich nach dem eingesetzten Sanierungssystem sowie den maßgeblichen technischen und vertraglichen Vorgaben.
Eine ausreichende Zustandsuntersuchung, die sorgfältige Vorbereitung und die fachgerechte Ausführung bilden die Grundlage für eine technisch geeignete und nachvollziehbare Kanalsanierung.
Kanalsanierung planen in Nürnberg und Umgebung
HM unterstützt private Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie kommunale Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Kanalsanierungen.
Das Einsatzgebiet umfasst unter anderem Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach und weitere Orte in Mittelfranken.
Wenn Sie eine Kanalsanierung planen oder bereits Schäden an Ihren Abwasserleitungen festgestellt wurden, können wir anhand vorhandener Untersuchungsunterlagen oder einer entsprechenden Kanalinspektion klären, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
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Rohrreinigung & Kanalsanierung vom Fachmann
Die HM Rohr- & Kanalsanierung GmbH ist seit 1998 im Bereich der Rohr- und Kanaltechnik tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Rohr/Regelsbach bei Schwabach und ist auf die Rohr- und Kanalsanierung sowie die Rohr- und Kanalreinigung spezialisiert. Das Einsatzgebiet umfasst die Metropolregion Nürnberg, insbesondere Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Umgebung.










